Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit lässt sich wie eine Art Dreiecksverhältnís zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen erklären. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung.

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Das Zeitarbeitsunternehmen überlasst dann im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages den Zeitarbeitnehmer gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen.

Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen einem Personalverleih- und einem Personal-entleihunternehmen abgeschlossen. Der Verleiher erklärt im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, daß er im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist. Der Entleiher wiederum gibt im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag an, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche beruflichen Qualifikationen dafür erforderlich sind.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen enthalten. Im Vordergrund des AÜG steht der arbeits- und sozialrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers.